Mainz. In einer aktuellen Studie der Körber-Stiftung wurden ehrenamtliche Bürgermeister zur Kommunalpolitik befragt. In Rheinland-Pfalz ist deren Unzufriedenheit im Vergleich der Bundesländer am höchsten. Besonders wird die fehlende Unterstützung durch das Land und den Bund beklagt und die finanzielle Lage kritisiert.
Im Jahr 2012 und dann noch einmal 2020 hatte der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz gravierende Mängel bei der Finanzierung der Kommunen festgestellt. Das daraufhin von SPD, Grünen und FDP novellierte Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) wurde von Beginn an scharf kritisiert. Es fehle das Geld, um die den Kommunen vom Land übertragenen Aufgaben erfüllen zu können, klagten zahlreiche Vertreter der Städte und Gemeinden und die CDU-Opposition. Deren Fraktionsvorsitzender, Gordon Schnieder, stellte in einer Parlamentsrede heraus, es sei genügend Geld vorhanden, um die Kommunen dauerhaft zu entlasten: Die Haushaltsüberschüsse der letzten Jahre beliefen sich auf rund 8 Mrd. EUR. Allein in der Haushaltssicherungsrücklage habe die Landesregierung 3,6 Milliarden Euro geparkt. Die Landesregierung ging auf die Forderung der Opposition, das Gesetz zu überarbeiten, nicht ein. Zudem will das Land erst im Jahr 2026 die Auswertung der Folgen des Gesetzes für die Städte und Gemeinden vorlegen. So lange wollen viele Städte und Landkreise nicht warten. Zuletzt entschied der Kreistag von Cochem-Zell mit großer Mehrheit, er werde Klage gegen das Land einreichen. Gleiche Überlegungen laufen in Ludwigshafen und im Landkreis Südwestpfalz. Vor Gericht soll geklärt werden, wieviel Geld das Land dem Kreis geben muss, um die Pflichtaufgaben erfüllen zu können, die ihm vom Land übertragen wurden.
Gordon Schnieder sieht zwei wesentliche Gründe für die Überschuldung vieler Städte und Gemeinden in ständig steigenden Vorgaben des Landes: „Zum einen stellt das Land unseren Gemeinden auch weiterhin viel zu wenig Geld zur Verfügung. SPD, Grüne und FDP sind aufgefordert, zeitnah und klar umzusteuern, um die Kommunen nicht weiter in den Bankrott laufen zu lassen. Zum anderen muss die Veranlassungskonnexität gelten, was bedeutet, dass derjenige, der eine Leistung bestellt, diese auch bezahlt. Auch hier steht das Land in der Pflicht.“
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